Das Art. 14 eHealth Netzwerk der EU-Kommission und der EU-Mitgliedsstaaten hat auf seiner 23. Sitzung in dieser Woche (29. März 2023) einen zentralen Richtungsbeschluss für die europaweite Implementierung elektronischer Gesundheitsakten (ePA, international EHR) gefasst:
Neue Anwendungsfälle für den EU-weiten Austausch von Gesundheitsinformationen werden verbindlich in HL7 FHIR implementiert.
vgl. LinkedIn Posting von Vincent Van Pelt (NICTIZ, Niederlande und Mitglied eHMSEG – eHealth Network) und Beitrag bei heise online
Diese Entscheidung bildet zugleich einen wichtigen Mosaikstein für die Konkretisierung des erstmals von der EU-Kommission im Februar 2019 vorgeschlagenen europäischen Patientenakten-Austauschsformats. Dieser erste Vorschlag erfolgte in Form einer „Mitteilung“ und hatte damit zunächst nur empfehlenden Charakter.
Mit dem Inkrafttreten (voraussichtlich schrittweise ab 2025) der aktuell im Europäischen Rat und im EU-Parlament beratenen Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) werden die Vorgaben des European Electronic Heathcare Record Exchange Formats (EEHRxF) [Mitteilung | Anhang – die Angaben zu FHIR werden mit dem aktuellen Beschluss weiterentwickelt] bzw. deren Weiterentwicklung dann im Kern verbindlich.
- Der vom eHealth-Netzwerk angenommene Vorschlag beinhaltet, HL7 FHIR für den Austausch der neuen Anwendungsfälle (Laborberichte, Bilder/Bildberichte und Krankenhausentlassungsbriefe) zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verwenden.
- Die bereits in knapp der Hälfte der Mitgliedstaaten verfügbaren Anwendungen (für den grenzüberschreitenden Datenaustausch) Patientenkurzakte (Patient Summary) und eRezept/eDispensierung (ePrescription/eDispension) sind allerdings bereits auf Grundlage des ebenfalls internationalen Standards HL7 CDA implementiert und sollen nach Stand der Dinge jedoch nicht verändert (d.h. in Richtung HL7 FHIR adaptiert) werden.
Gemäß dem Kurzbericht von Vincent Van Pelt wurde der o.g. Vorschlag mit Unterstützung von 23 der 27 EU-Länder angenommen. Den abschließenden Beratungen ging eine EU-weite Umfrage und die Erstellung eines zusammenfassenden Informationsdokuments voraus, beides in der Federführung der Untergruppe „Technische Interoperabilität“ des eHealth Netzwerks (bzw. der zwischengeschalteten Arbeitsstruktur eHMSEG, eHealth European Member States Expert Group). Hierbei wurden die Vor- und Nachteile der alternativen Versionen detailliert aufbereitet und auch die Nachteile einer Migration der bereits eingeführten HL7 CDA Implementierungen (Patientenkurzakte, eRezept) aufgezeigt.