Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

Das DVPMG, das am 9. Juni 2021 in Kraft getreten ist, enthält u.a. wichtige Neuregelungen zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, der elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts. Für eine sichere Authentifizierung für z.B. eine Videosprechstunde oder eine Digitale Gesundheitsanwendung erhalten die Versicherten und die Leistungserbringer ab 2023 digitale Identitäten. Zusätzlich werden die sicheren Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern erweitert. So umfassen diese künftig neben der E-Mail-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst.

Zur Stärkung grenzüberschreitender Patientensicherheit soll bis spätestens Mitte 2023 eine nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, so dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärztinnen und Ärzten im EU-Ausland sicher und übersetzt zur Verfügung stellen können.