Digital Health

  • eHealth Summit Portugal

    eHealth Summit Portugal

    14. März 2023 @ 9:00 15. März 2023 @ 18:00 CET

    Lisbon hosts the 5th edition of the largest Portugues summit on the digital transformation of health. The eHealth Summit Portugal will take place on 14-15 March 2023 at Centro Cultural de Belém.

    “The Future Now” is the theme of this edition, which focuses on the enhancement of technological and scientific knowledge at the service of people. The participation of national and international specialists in telehealth, cybersecurity, artificial intelligence, among other relevant topics, guarantees the quality of the lectures that will take place over the two days of the summit.

    In the post-pandemic year, the  eHealth Summit Portugal  is based on a differentiating approach, with the aim of boosting reflection and debate on the various challenges and potential of telehealth, telemedicine and technological innovation to find comprehensive digital solutions, whether for health professionals , or for citizens, thus translating into value for the entire health system. However, and as in previous editions, the  eHealth Summit Portugal  goes beyond the boundaries of Health, promoting the accessibility and dissemination of various digital public services. Of particular interest, it is assumed as a summit that contributes to disseminating knowledge, learning, digital literacy and technological innovation in important areas for society.

    Considered a reference in Europe in digital health, Portugal has been consolidating its strategic position in an international context through this Ministry of Health initiative, organized by SPMS – Shared Services of the Ministry of Health, EPE, since 2017.

    SPMS – Shared Services of the Ministry of Health, EPE

    +351 211 545 600

    Veranstalter-Website anzeigen

    Centro Cultural de Belém

    Praça do Império
    Lisboa, 1449-003 Portugal
    Google Karte anzeigen
    +351 21 361 24 00
  • Medical Informatics Europe MIE 2023 – „Caring is Sharing“

    Medical Informatics Europe MIE 2023 – „Caring is Sharing“

    20. Mai 2023 @ 9:00 25. Mai 2023 @ 17:00 CEST

    MIE 2023 „Caring is Sharing – Exploiting Value in Data for Health and Innovation“is co-organised by European Federation for Medical Informatics (EFMI) and Swedish Federation for Medical Informatics (SFMI).

    The conference theme 2023 „Caring is Sharing“ is closely connected to the rapid development of health data sharing taking place both in Europe and globally. The focus is on the opportunities of health informatics and the research within the EFMI community to enable trustworthy sharing of health data to improve human health. This includes healthcare, community care, self-care and public health, as well as innovation and development of future proof digital health solutions.

    MIE2023 returns after just five years to Gothenburg after MIE2018. One reason to be back so quickly is to harmonise with the presidency of the EU that Sweden has during the first half of 2023. MIE 2023 will also be a co-arrangement with the yearly Swedish conference Vitalis where the participants can select either MIE 2023 or Vitalis sessions (although some Vitalis sessions will be in Swedish). The venue Swedish Exhibition & Congress Centre (including Gothia Tower Hotel) is situated in the centre of Göteborg.

    Swedish Association of Medical Informatics (SFMI)

    +46 705 406520

    Veranstalter-Website anzeigen

    Swedish Exhibition & Congress Centre

    Mässans gata 24
    Göteborg, Schweden
    Google Karte anzeigen
  • EHDS Impressionen vom Nationalen Digital Health Symposium am 6. Dez. 2022 in Berlin

    EHDS Impressionen vom Nationalen Digital Health Symposium am 6. Dez. 2022 in Berlin

    Das Nationale Digital Health Symposium NHDS am 06. Dezember 2022 in Berlin setzte sich mit den Chancen und Herausforderungen einer grenzüberschreitenden Gesundheitsdatennutzung im Rahmen eines Europäischen Gesundheitsdatenraums auseinander. Expertinnen und Experten aus Politik, Gesundheit und Forschung diskutieren auf der Konferenz, wie eine grenzüberschreitendende Gesundheitsversorgung und Datennutzung aussehen kann. Und was das für die Vernetzung und die Anschlussstrukturen in Deutschland bedeutet. Auch die Akzeptanz und der realistische Nutzen für die Gesundheitsversorgung, Produktentwicklung und Gesundheitssystementwicklung stehen zur Diskussion. Aus der Kongressberichterstattung zum NDHS:

    Session Europäischer Gesundheitsdatenraum: Grenzüberschreitende Versorgung

    Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) bietet große Chancen für Forschung und Versorgung, da ein innereuropäischer Datenaustausch für eine bessere Gesundheitsversorgung und eine Nachnutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung möglich werden sollen. Der EHDS soll damit nicht nur die grenzüberschreitende Versorgung, sondern auch die Forschung und den Datenaustausch europaweit verbessern.

    Er besteht im Wesentlichen aus zwei Säulen: der EHDS 1 regelt die Fragestellungen rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger, der EHDS 2 regelt die Sekundärnutzung von Daten für Forschung und Innovation.

    „Der EHDS kommt nicht einfach aus dem Nichts“, fasst Dr. Stephan H. Schug, DGG e.V., zusammen. „Trotz Mitgestaltung Deutschlands bei den vertraglichen und Interoperabilitätsvorgaben, wurden wir von vielen unserer Anrainerstaaten inzwischen abgehängt“, so Schug. Nationale Kontaktstellen haben beispielsweise Frankreich, die Niederlande und Luxemburg eingerichtet.

    Leonor Heinz, Leiterin der Koordinierungsstelle von DESAM-ForNet, forderte, dass der EDHS partizipativ mit allen Stakeholdern entwickelt werden müsse. Eine wichtige Anschlussstruktur für den EHDS stellt die elektronische Patientenakte (ePA) dar.

    „Bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte im Kontext des EHDS muss der Beitrag, den sie für eine unmittelbare Verbesserung der Versorgung leisten kann, konsequent in den Mittelpunkt gestellt werden“, fordert Nino Mangiapane von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf dem Symposium.

  • EU eHealth Netzwerk:  Beratungsergebnisse vom 7. November 2022

    EU eHealth Netzwerk: Beratungsergebnisse vom 7. November 2022

    Das eHealth Netzwerk (gegründet 2011 auf der Grundlage von Artikel 14 der Patientenmobilitätsrichtlinie 2011/24/EU) hat am 7. November 2022 bei seinem 22. Treffen im Albert-Borschette-Konferenzzentrum in Brüssel eine umfangreiche Agenda abgearbeitet.

    Am 24. Januar 2023 hat die EU Kommission Agenda, Protokoll gemeinsam mit der begleitenden Dokumentation (Cover Notes, Presentations, Adopted Documents) auf der Website der EU (Rubrik Public Health) veröffentlicht [diese Seite und die Dokumente liegen ausschließlich englisch vor].

    Neben detaillierten Berichten und Beratungen rund um myHealth@EU bzw. eHDSI (eHealth Digital Services Infrastructure) wurde auch der Stand der Beratungen zum EHDS-Verordnungsentwurf der EU-Kommission vom 3. Mai 2022 thematisiert.

    Auszug aus dem Protokoll: EHDS: An update was given on the EHDS negotiations, specifying that there will be a longer update provided at the Council meeting.
    Regarding the EHDS Proposal, it was noted that within the EU Parliament, ENVI and LIBE committees will be the lead, with the first formal exchange being held on November 8, 2022. The IMCO and ITRE Committees will also provide their opinions. The Budget Committee was also asked to give an opinion but they chose not to. The LIBE rapporteur is from IND (far-right group), with the ENVI rapporteur being from EPP. It was noted that the Parliament will begin first to establish its own position on the matter.

    The Council’s work on the EHDS Proposal was a bit more advanced, with an article-by-article read-through of the proposal in the Public Health Council Working Party. Initial discussions were started on the Czech Presidency compromise text for Chapters II and III.

    A summarized update on MyHealth@EU was given, having already presented this in the morning. The reference architecture was explained of the MyHealth@EU sister project, HealthData@EU, which focuses on the secondary use of data. It follows a similar pattern to MyHealth@EU, with national contact points being the health data access bodies. The novelty is that the EMA and ECDC can participate as well in the data sharing infrastructures. It was specified that the Commission’s role in the HealthData@EU project will be to provide central services, enabling the infrastructure to work.

    The HealthData@EU Pilot has two projects: the EHDS2 Pilot being divided within Nodes Service (Project 1) and Central Services (Project 2). The first project is led by the Pilot Consortium, whereas the second is managed by the EC, Solution Provider and Contractor. The Pilot will run from October 2022 until September 2024. The first year will be dedicated to developing the Pilot, then a scale-up phase will follow based on the lessons learned during the piloting period so as to improve its functioning in countries across Europe.

  • Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

    Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

    Das DVPMG, das am 9. Juni 2021 in Kraft getreten ist, enthält u.a. wichtige Neuregelungen zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, der elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts. Für eine sichere Authentifizierung für z.B. eine Videosprechstunde oder eine Digitale Gesundheitsanwendung erhalten die Versicherten und die Leistungserbringer ab 2023 digitale Identitäten. Zusätzlich werden die sicheren Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern erweitert. So umfassen diese künftig neben der E-Mail-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst.

    Zur Stärkung grenzüberschreitender Patientensicherheit soll bis spätestens Mitte 2023 eine nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, so dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärztinnen und Ärzten im EU-Ausland sicher und übersetzt zur Verfügung stellen können.

  • Krankenhaus-Zukunfts-Gesetz KHZG

    Krankenhaus-Zukunfts-Gesetz KHZG

    [18.09.2020] Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern beschlossen: In einem Investitionsprogramm werden den Krankenhäusern für ein digitales Update 3 Milliarden Euro bereitgestellt. Damit können Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Der Bundestag hat am 18. September 2020 in 2. und 3. Lesung das Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) beschlossen.

    Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern

    • Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.
    • Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.
    • Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
    • Die Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.
    • Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden.
    • Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

    Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

    • Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.
    • Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

    Finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser

    • Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) wird um zwei Jahre bis 2024 verlängert.
    • Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber dem Jahr 2019 wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, werden auf Verlangen des Krankenhauses in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen.
    • Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, z. B. bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.

    Weitere Regelungen

    • Der Einsatz von Pflegekräften und anderen Beschäftigten in Krankenhäusern, die durch die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren, wird finanziell anerkannt. Krankenhäusern, die während der ersten Monate der Corona-Pandemie verhältnismäßig viele mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten zu versorgen hatten, werden insgesamt 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung gestellt. Dabei treffen die Krankenhäuser selbst die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten und über die individuelle Prämienhöhe, die bis zu 1.000 Euro betragen kann.
    • Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt.
    • Im Bereich der Pflege werden wesentliche infolge der COVID-19-Pandemie geschaffene und bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen verlängert.

    In Deutschland werden Krankenhäuser in einem „dualen Finanzierungssystem“ finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Die Krankenkassen und selbstzahlende Patientinnen und Patienten finanzieren mit den für Krankenhausbehandlungen zu entrichtenden Entgelten die Betriebskosten (Personal, Gebäudeerhaltung, Verbrauchsgüter).

  • Patientendaten-Schutz-Gesetz

    Patientendaten-Schutz-Gesetz

    [03.07.2020]  Patientendaten-Schutz-Gesetz (eRezept und elektonische Patientenakte) in Bundestag und Bundesrat beschlossen: Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt.

    Im Juli 2020 hat der Bundestag das Gesetz beschlossen. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.

  • Digitale-Versorgung-Gesetz

    Digitale-Versorgung-Gesetz

    [07.11.2019] Bundestag beschließt das Digitale-Versorgung-Gesetz: Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ ermoeglicht Apps auf Rezept, Angebote zu Online-Sprechstunden und überall bei Behandlungen die Möglichkeit, auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen:Ärzte können künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck, zur Unterstützung der Physiotherapie oder bei vielen weiteren Erkrankungen verschreiben. Diese werden von den Krankenkassen erstattet. Damit Patienten gute und sichere Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein neuer, zügiger Weg in die Erstattung geschaffen: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte.